... heißt das neue Förderprogramm des Amtes für ländliche Entwicklung, das in den kommenden zehn Jahren den Erwerb und die Pflege von hochstämmigen Streuobstbäumen fördert.
Die Obst- und Gartenbauvereine sind die zentralen Akteure und übernehmen als Antragsteller eine Bündelungsaktion.
Die Kreisfachberatung steht als Ansprechpartner zur Verfügung.